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§ 3b Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der Klosterkirche und das kulturtouristische Angebot auf der Klosterhalbinsel Wettingen - Kollektiveintritte

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§ 3b V Klosterkirche und Klosterhalbinsel Wettingen · Kollektiveintritte

1. Die Gebühr für einen Kollektiveintritt Klosterhalbinsel Wettingen (Besichtigung Mönchskirche, Parlatorium, Auditorium und Rätseltour im Aussenbereich inklusive Audioguide) beträgt pro Person

a) Erwachsene: Fr. 10.-;

b) Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre): Fr. 8.-;

c) Kinder (6 bis 16 Jahre): Fr. 4.-.

2. Die Gebühr für einen Kollektiveintritt Klosterhalbinsel Wettingen (Besichtigung Mönchskirche, Parlatorium, Auditorium und Rätseltour im Aussenbereich inklusive Audioguide) im Rahmen von gebuchten Führungen ab 10 Personen beträgt pro Person

a) Erwachsene: Fr. 5.-;

b) Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre): Fr. 4.-;

c) Kinder (6 bis 16 Jahre): Fr. 3.-.

3. Für Gruppen ab zehn zahlenden Personen ist pro Person die Gebühr für den jeweiligen Kollektiveintritt zu entrichten. Personen, die über einen Museumspass verfügen, haben keinen Eintritt zu entrichten und sind für die Personenzahl einer Gruppe anrechenbar; ansonsten sind Personen, die keinen Eintritt zu entrichten haben, nicht anrechenbar.

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