§ 3a Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der Klosterkirche und das kulturtouristische Angebot auf der Klosterhalbinsel Wettingen - Einzeleintritte
§ 3a V Klosterkirche und Klosterhalbinsel Wettingen · Einzeleintritte
1. Die Gebühr für einen Einzeleintritt Klosterhalbinsel Wettingen (Besichtigung Mönchskirche, Parlatorium, Auditorium und Rätseltour im Aussenbereich inklusive Audioguide) beträgt pro Person beziehungsweise Familie
a) Erwachsene: Fr. 14.-;
b) Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre): Fr. 10.-;
c) Kinder (6 bis 16 Jahre): Fr. 8.-;
d) Familienticket A (2 Erwachsene und bis 5 Kinder): Fr. 35.-;
e) Familienticket B (1 Erwachsener und bis 5 Kinder): Fr. 25.-.
2. Die Gebühr für einen Einzeleintritt Klosterhalbinsel Wettingen (Besichtigung Mönchskirche, Parlatorium, Auditorium und Rätseltour im Aussenbereich inklusive Audioguide) im Rahmen von gebuchten Führungen unter 10 Personen beträgt pro Person
a) Erwachsene: Fr. 7.-;
b) Kinder, Jugendliche, Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre): Fr. 5.-;
c) Kinder (6 bis 16 Jahre): Fr. 4.-.
3. IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger bezahlen jeweils den Kollektiveintritt. Wenn die IV-Bezügerin oder der IV-Bezüger in Begleitung einer betreuenden Person unterwegs ist, erhält diese kostenlosen Eintritt.