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§ 9 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau - Verstösse

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§ 9 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau · Verstösse

1. Bei Verstössen gegen die Benutzungsordnung und bei Missachtung von Anweisungen der Archivmitarbeitenden kann das Staatsarchiv Aargau das Benutzungsrecht zeitweise einschränken beziehungsweise bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen dauerhaft aufheben.

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