495.245
CH-AG
§ 9 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau - Verstösse
§ 9 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau · Verstösse
1. Bei Verstössen gegen die Benutzungsordnung und bei Missachtung von Anweisungen der Archivmitarbeitenden kann das Staatsarchiv Aargau das Benutzungsrecht zeitweise einschränken beziehungsweise bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen dauerhaft aufheben.