§ 5 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau - Lesesäle
§ 5 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau · Lesesäle
1. Es ist nicht gestattet, Mäntel, Jacken, Taschen, Mappen etc. in die Lesesäle mitzubringen. Im Empfangsbereich stehen eine Garderobe und Schliessfächer zur Verfügung.
2. Die Mitnahme von Ess- und Trinkwaren in die Lesesäle ist verboten. Telefonieren ist in den Lesesälen untersagt. Im gesamten Verwaltungsgebäude Buchenhof gilt ein Rauchverbot.
3. In den Lesesälen werden keine Arbeitsplätze reserviert. Die Mikrofilmgeräte und Abspielgeräte für DVDs und Filme können über das Sekretariat reserviert werden. Im 2. Obergeschoss stehen Arbeitsplätze für die Bibliotheksbenutzung zur Verfügung.
4. In den Lesesälen ist auf andere Benutzende Rücksicht zu nehmen, Unterhaltungen sind zu vermeiden. Den Anweisungen der Archivmitarbeitenden ist Folge zu leisten.