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§ 4 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau - Fachbibliothek
§ 4 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau · Fachbibliothek
1. Die Fachbibliothek des Staatsarchivs Aargau wird als Präsenzbibliothek geführt und ist frei zugänglich. Eine Ausleihe der Publikationen ist nicht möglich.
2. Die Benutzenden sind verpflichtet, die Publikationen sorgfältig zu behandeln.
3. Die Publikationen können für den Eigengebrauch gegen Entgelt kopiert werden.
4. Nach der Einsichtnahme sind die Publikationen beim Kundendienst abzugeben.