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§ 4 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau - Fachbibliothek

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§ 4 Benutzungsordnung Staatsarchiv Aargau · Fachbibliothek

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2. Die Benutzenden sind verpflichtet, die Publikationen sorgfältig zu behandeln.

3. Die Publikationen können für den Eigengebrauch gegen Entgelt kopiert werden.

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