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§ 9 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Ausleihbeschränkungen

Ausleihe
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§ 9 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Ausleihbeschränkungen

1. Ältere Bestände, Karten, Musiknoten und weitere auf swisscovery entsprechend gekennzeichnete Medien werden nicht ausgeliehen. Sie können gegen Hinterlegung des Benutzungsausweises oder eines amtlichen Dokuments vor Ort eingesehen werden. Das Bibliothekspersonal legt die Modalitäten der Einsichtnahme fest.

2. Das Bibliothekspersonal kann die Ausleihe von Medien, die sich in einem schlechten Zustand befinden, ablehnen.

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