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§ 7 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Ausleihfristen

Ausleihe
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§ 7 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Ausleihfristen

1. Die Ausleihfrist für Bücher und Zeitschriftenbände beträgt 28 Tage. Anschliessend wird sie bis fünfmal automatisch um jeweils 28 Tage verlängert, wenn das betreffende Medium nicht von einer anderen Person reserviert worden ist. Bei einer Reservation wird das Medium nach Ablauf der Leihfrist zurückgerufen.

2. Für Zeitschriften, CDs und DVDs beträgt die Ausleihfrist 14 Tage ohne Verlängerungsmöglichkeit.

3. Für die Ausleihe von Medien aus anderen SLSP-Bibliotheken gelten deren Ausleihfristen.

4. Die Ausleihfristen sämtlicher SLSP-Bibliotheken sind auf der nationalen Bibliotheksplattform swisscovery vermerkt.

5. Die Benutzerinnen und Benutzer sind für die Einhaltung der Ausleihfrist verantwortlich. Die Fristen und Verlängerungen sind dem Benutzungskonto zu entnehmen. Die fristgerechte Rückgabe muss durch die Benutzerin beziehungsweise den Benutzer auch bei Abwesenheit sichergestellt werden.

6. Mit Ablauf der Ausleihfrist gerät die Benutzerin oder der Benutzer in Verzug.

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