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§ 6 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Grundsätze

Ausleihe
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§ 6 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Grundsätze

1. Registrierte Benutzerinnen und Benutzer sind berechtigt, Medien nach Hause auszuleihen und das E-Medienangebot der Kantonsbibliothek zu nutzen. Bei jeder Ausleihe ist ein gültiger Benutzungsausweis vorzulegen oder die Ausweisnummer anzugeben.

2. Für die Nutzung des E-Medienangebots ist einmal pro Kalenderjahr zusätzlich eine persönliche Anmeldung in einer Bibliothek des Aargauer Bibliotheksnetzes (ABN) erforderlich.

3. Bei Personen und Organisationen mit Wohn- beziehungsweise Geschäftsadresse im Ausland kann die Ausleihe, insbesondere die Nutzung des E-Medienangebots, durch die Bibliotheksleitung eingeschränkt werden.

4. Die Benutzerinnen und Benutzer sind für die sorgfältige Behandlung aller ausgeliehenen Medien verantwortlich. Von einem guten Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird ausgegangen.

5. Verluste und Schäden sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich zu melden.

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