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§ 5 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Identitätsnachweis
Allgemeines
§ 5 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Identitätsnachweis
1. Zur Identifizierung der Benutzerinnen und Benutzer kann das Bibliothekspersonal jederzeit die Vorlage eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Pass, Führerausweis) verlangen. Dies gilt auf jeden Fall bei der Neuregistrierung, wenn die betreffende Person keinen gültigen Benutzungsausweis vorweisen kann.