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CH-AG
§ 4 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Benutzungsausweis
Allgemeines
§ 4 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Benutzungsausweis
1. Mit der ersten Anmeldung in einer Bibliothek, die SLSP angeschlossen ist (SLSP-Bibliothek), wird ein persönlicher Benutzungsausweis ausgestellt.
2. Die Kantonsbibliothek anerkennt die Benutzungsausweise aller SLSP-Bibliotheken sowie anderer Bibliotheken in der Schweiz, die dem BibliOPass-Verbund angehören.
3. Der Verlust des Benutzungsausweises ist der Kantonsbibliothek oder einer anderen SLSP-Bibliothek umgehend zu melden.
4. Der Inhaber oder die Inhaberin haftet für die mit dem Benutzungsausweis getätigten Ausleihen und verursachten Gebühren.