Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
495.228 CH-AG

§ 3 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Registrierung

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Registrierung

1. Die Kantonsbibliothek ist der Swiss Library Platform AG (SLSP) angeschlossen. SLSP stellt zugleich das Bibliotheksverwaltungssystem der Kantonsbibliothek bereit.

2. Für die Bestellung und Ausleihe von Medien sowie die Nutzung weiterer Dienstleistungen der Kantonsbibliothek ist ein persönliches SWITCH edu-ID-Konto und die Online-Registrierung auf der SLSP-Registrierungsplattform erforderlich. Pro Person darf nur ein Konto geführt werden.

3. Ein nicht-persönliches Konto für Organisationen (Firmen / Institutionen / Bibliotheken) muss von diesen über SLSP beantragt werden.

4. Personen, die kein SWITCH edu-ID-Konto einrichten können, können durch die Kantonsbibliothek registriert werden. Diese Registrierung berechtigt ausschliesslich zur Nutzung des lokalen Angebots der Kantonsbibliothek.

← § 2 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek Zugang § 4 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →