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CH-AG
§ 18 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Haftung
Weitere Bestimmungen
§ 18 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Haftung
1. Die Haftung der Kantonsbibliothek wird in rechtlich zulässigem Umfang ausgeschlossen.
2. Die Kantonsbibliothek haftet insbesondere nicht für
a) Verlust und Beschädigung von Gegenständen, die in ihre Räumlichkeiten mitgebracht oder in Schliessfächern aufbewahrt werden,
b) die Folgen der Verwendung von Auskünften, Daten und Informatikmitteln,
c) allfällige Verspätungen oder sonstige Probleme im Versand von Medien und Kopien,
d) Verletzungen des Urheber- und Lizenzrechts durch Benutzerinnen und Benutzer.