495.228
CH-AG
§ 17 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Urheber- und Lizenzrecht
Weitere Bestimmungen
§ 17 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Urheber- und Lizenzrecht
1. Die Ausleihe und Nutzung von Medien, die Herstellung und Nutzung von Kopien sowie die Nutzung von Informatikmitteln unterliegen den Bestimmungen des Urheber- und Lizenzrechts.
2. Die Abklärung der Rechtslage ist Sache der Benutzerinnen und Benutzer. Sie sind für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich und haftbar für begangene Verletzungen.