495.228
CH-AG
§ 16 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Verstösse
Weitere Bestimmungen
§ 16 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Verstösse
1. Bei Verstössen gegen die Benutzungsordnung und bei Diebstahl oder Schädigung des Bibliothekseigentums kann die Bibliotheksleitung die Benutzungsberechtigung zeitweise ganz oder teilweise einschränken und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen dauerhaft aufheben. Insbesondere können die Ausleihe und weitere Dienstleistungen verweigert, fehlbare Personen weggewiesen und Hausverbote verhängt werden.
2. Zivil- und strafrechtliche Verfahren sind vorbehalten.