§ 14 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Informatikmittel und Geräte
§ 14 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Informatikmittel und Geräte
1. Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich zur bestimmungs- und rechtskonformen Nutzung der Informatikmittel und Geräte. Jegliche Verantwortung für deren Gebrauch, insbesondere für die Nutzung des Internets und für die Verwendung und Sicherung von Daten liegt bei ihnen.
2. Die Kantonsbibliothek stellt den Benutzerinnen und Benutzern in ihren Räumlichkeiten Internetzugang sowie Informatikgeräte unentgeltlich zur Verfügung.
3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben Funktionsausfälle und Schäden unverzüglich dem Bibliothekspersonal zu melden. Für Schäden, die sie durch Fehlverhalten verursacht haben, können sie haftbar und ersatzpflichtig gemacht werden.
4. Nach Rückgabe von Informatikgeräten werden die von den Benutzerinnen und Benutzern gespeicherten Daten gelöscht.