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CH-AG
§ 13 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Kopien und Reproduktionen
Dienstleistungen
§ 13 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Kopien und Reproduktionen
1. Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen im Rahmen der geltenden urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen aus den Beständen der Kantonsbibliothek digitale Kopien und Fotokopien anfertigen. Dazu stehen Geräte in Selbstbedienung zur Verfügung. Dokumente dürfen auch fotografiert werden.
2. Die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen kann der Kantonsbibliothek in Auftrag gegeben werden und ist gebührenpflichtig.
3. Bei Medien, die nicht ausgeliehen werden dürfen, kann aus konservatorischen Gründen die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen untersagt werden.