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CH-AG
§ 10 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek - Mahnungen
Ausleihe
§ 10 Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek · Mahnungen
1. Nach Ablauf der Ausleihfrist wird ein Rückruf unentgeltlich zugestellt.
2. Sechs Öffnungstage nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine erste Mahnung zugestellt. Sechs Öffnungstage nach Zustellung der ersten Mahnung wird eine zweite Mahnung und sechs Öffnungstage nach der zweiten Mahnung eine dritte Mahnung zugestellt.
3. Bei verspäteter Rückgabe werden Mahngebühren fällig, die im Benutzungskonto angezeigt und bei Personen gemäss § 3 Abs. 4 schriftlich mitgeteilt werden. Nicht erhaltene Rückrufe und Mahnungen befreien nicht von der Bezahlung fälliger Gebühren.
4. Wird das ausgeliehene Medium nach der dritten Mahnung nicht zurückgegeben, sperrt die Kantonsbibliothek das Benutzungskonto und leitet das Verlustverfahren ein.