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§ 9 Geschäftsreglement des Aargauer Kuratoriums - Ermessen

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§ 9 Geschäftsreglement des Aargauer Kuratoriums · Ermessen

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderleistungen des Kuratoriums. Die zuständigen Organe beurteilen die Gesuche um finanzielle Unterstützungen im Rahmen der Vergabegrundsätze nach pflichtgemässem Ermessen. Die Förderentscheide sind mit Validierung durch das Plenum abschliessend.

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