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§ 7 Geschäftsreglement des Aargauer Kuratoriums - Geschäftsstelle

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§ 7 Geschäftsreglement des Aargauer Kuratoriums · Geschäftsstelle

1. Die Geschäftsstelle führt insbesondere das Sekretariat des Kuratoriums sowie der Organe.

2. Die Geschäftsführerin beziehungsweise der Geschäftsführer legt die Zuständigkeiten der Fachspezialistinnen und Fachspezialisten bezüglich der Fachausschüsse fest. Zudem kann sie beziehungsweise er dem Plenum direkt Antrag stellen.

3. Die Geschäftsstelle schreibt die Termine für die Gesuchseingabe um Förderbeiträge und andere Fördermassnahmen sowie für die einmal jährlich stattfindenden Jurierungen aus.

4. Auf der Homepage des Aargauer Kuratoriums werden die massgeblichen Förderkriterien sowie die Liste mit den für Gesuche und Bewerbungen notwendigen Unterlagen veröffentlicht.

5. Die Geschäftsstelle überprüft die Vollständigkeit der Gesuche und Bewerbungen und setzt bei Bedarf eine Nachfrist für ergänzende Informationen fest.

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