495.222
CH-AG
§ 1 Geschäftsreglement des Aargauer Kuratoriums - Einleitung
§ 1 Geschäftsreglement des Aargauer Kuratoriums · Einleitung
1. Nach der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Regierungsrat konstituiert sich das Aargauer Kuratorium gemäss den nachfolgenden Bestimmungen selber.