495.211
VKG
CH-AG
§ 5 Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) - Aargauer Kuratorium a) Beschlussfassung
Kulturförderung - Zuständigkeiten
§ 5 VKG · Aargauer Kuratorium a) Beschlussfassung
1. Das Aargauer Kuratorium berät und beschliesst gültig mit sechs Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.