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495.211 VKG CH-AG

§ 41 Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) - Publikation und Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 41 VKG · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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