495.211
VKG
CH-AG
§ 40 Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) - Anmerkung im Nutzungsplan
Erhaltung und Pflege der Kulturgüter - Weitere Bestimmung
§ 40 VKG · Anmerkung im Nutzungsplan
1. Die Gemeinden nehmen die vom Kanton unter Schutz gestellten Baudenkmäler und archäologischen Stätten als Informationsinhalt in den kommunalen Nutzungsplan auf.