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495.211 VKG CH-AG

§ 32 Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) - Weitere Bestimmungen

Erhaltung und Pflege der Kulturgüter - Schutzmassnahmen - Archäologische Hinterlassenschaften
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§ 32 VKG · Weitere Bestimmungen

1. Die Bestimmungen der §§ 27-29 finden bei den archäologischen Hinterlassenschaften analog Anwendung.

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