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495.211 VKG CH-AG

§ 20 Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) - b) Aufgaben

Kantonale Kultureinrichtungen und Sammlungen - Aargauer Kantonsbibliothek
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§ 20 VKG · b) Aufgaben

1. Die Bibliothekskommission

a) berät und unterstützt das Departement BKS bei der Förderung und Koordination des allgemeinen öffentlichen Bibliothekswesens im Kanton,

b) steht den allgemeinen öffentlichen Bibliotheken und den kommunalen Schulbibliotheken insbesondere in Fragen der Einrichtung, der Betriebsführung und der Aus- und Weiterbildung beratend zur Verfügung.

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