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495.211 VKG CH-AG

§ 15 Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) - Kommission Museum Aargau a) Zusammensetzung und Wahl

Kantonale Kultureinrichtungen und Sammlungen - Museum Aargau
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§ 15 VKG · Kommission Museum Aargau a) Zusammensetzung und Wahl

1. Der Regierungsrat wählt auf Amtsdauer eine Kommission Museum Aargau von sieben bis neun Mitgliedern.

2. Die Hallwil-Stiftung hat das Recht, zwei Mitglieder der Kommission zu stellen, die Stiftung Schloss Lenzburg ein Mitglied.

3. ...

4. Die Kommission konstituiert und organisiert sich selbst.

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