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495.200 KG CH-AG

§ 8 Kulturgesetz (KG) - Unterstützung; Grundsätze

Kulturförderung - Fördermassnahmen
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§ 8 KG · Unterstützung; Grundsätze

1. Der Kanton unterstützt das künstlerische Schaffen, insbesondere die Herstellung, Darbietung und Verbreitung von Kunstwerken.

2. Er kann Kulturinstitutionen, Projekte, Programme und Veranstaltungen in den Förderbereichen gemäss § 7 unterstützen.

3. Er kann Organisationen von Kulturschaffenden und von kulturell tätigen Laien unterstützen.

4. Er kann die Zusammenarbeit unter Gemeindebibliotheken und unter lokalen und regionalen Museen unterstützen.

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