495.200
KG
CH-AG
§ 8 Kulturgesetz (KG) - Unterstützung; Grundsätze
Kulturförderung - Fördermassnahmen
§ 8 KG · Unterstützung; Grundsätze
1. Der Kanton unterstützt das künstlerische Schaffen, insbesondere die Herstellung, Darbietung und Verbreitung von Kunstwerken.
2. Er kann Kulturinstitutionen, Projekte, Programme und Veranstaltungen in den Förderbereichen gemäss § 7 unterstützen.
3. Er kann Organisationen von Kulturschaffenden und von kulturell tätigen Laien unterstützen.
4. Er kann die Zusammenarbeit unter Gemeindebibliotheken und unter lokalen und regionalen Museen unterstützen.