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495.200 KG CH-AG

§ 48 Kulturgesetz (KG) - Unentgeltliche Beratung

Erhaltung und Pflege der Kulturgüter - Leistungen des Gemeinwesens
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§ 48 KG · Unentgeltliche Beratung

1. Das zuständige Departement steht für die denkmalpflegerische und archäologische Beratung unentgeltlich zur Verfügung.

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