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§ 20 Kulturgesetz (KG) - Aargauer Kantonsbibliothek

Kantonale Kulturinstitutionen und Sammlungen
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§ 20 KG · Aargauer Kantonsbibliothek

1. Die Aargauer Kantonsbibliothek ist eine öffentliche Bibliothek mit wissenschaftlicher Ausrichtung und kantonalem Sammelauftrag.

2. Die Kantonsbibliothek sammelt, erschliesst, bewahrt und vermittelt gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen. Sie koordiniert die Bibliotheken der kantonalen Verwaltung und Schulen.

3. Die Kantonsbibliothek erfüllt ihre Aufgabe insbesondere durch

a) langfristiges Erhalten von veröffentlichten Informationen über den und aus dem Kanton Aargau,

b) Bereitstellen von Dokumentensammlungen und anderen Informationsquellen,

c) Zugänglichmachen von Wissen und Informationen durch verschiedene Medien und Dienstleistungen,

d) Präsentation und Vermittlung der Sammlung.

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