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§ 13 Kulturgesetz (KG) - Formen der Unterstützung

Kulturförderung - Fördermassnahmen
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§ 13 KG · Formen der Unterstützung

1. Die Unterstützung erfolgt in der Regel mittels Beiträgen. Diese werden insbesondere als nicht rückzahlbare Geldleistungen oder Defizitgarantien gewährt.

2. Die Unterstützung kann auch durch Sachleistungen, Beratung oder andere Dienstleistungen und die Übernahme von Patronaten erfolgen.

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