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495.200 KG CH-AG

§ 11 Kulturgesetz (KG) - Kulturvermittlung und Zugang zu Kultur

Kulturförderung - Fördermassnahmen
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§ 11 KG · Kulturvermittlung und Zugang zu Kultur

1. Der Kanton kann Initiativen und Projekte im Bereich Kulturvermittlung unterstützen, insbesondere durch Koordination und Information.

2. Er kann Massnahmen treffen, um der Bevölkerung den Zugang zu Kultur zu erleichtern.

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