Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
495.010 CH-AG

Art. 11 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Interkantonale Kulturlastenvereinbarung) - Berechnung der Abgeltung

Abgeltung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Interkantonale Kulturlastenvereinbarung · Berechnung der Abgeltung

1. Die Abgeltung wird wie folgt berechnet

a) Von den anrechenbaren Kosten wird ein Standortvorteil von 25 % abgezogen.

b) An den restlichen Kosten beteiligen sich die zahlungspflichtigen Kantone im Verhältnis der Kantonsanteile am Publikum der überregionalen Kultureinrichtungen.

← Art. 10 Interkantonale Kulturlastenvereinbarung Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Interkantonale Kulturlastenvereinbarung) - Zweck Art. 12 Interkantonale Kulturlastenvereinbarung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →