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495.010 CH-AG

Art. 1 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Interkantonale Kulturlastenvereinbarung) - Zweck

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Art. 1 Interkantonale Kulturlastenvereinbarung · Zweck

1. Die Vereinbarung regelt die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen im Sinn von Leistungskauf.

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