471.211
StipV
CH-AG
§ 31 Verordnung über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung, StipV) - Wohnkosten bei Mobilitätssemestern
Ausbildungsbeiträge - Bemessung - Budget der gesuchstellenden Person
§ 31 Stipendienverordnung, StipV · Wohnkosten bei Mobilitätssemestern
1. Für Mobilitätssemester, die während einer Ausbildung an einer Schweizer Hochschule an einer anerkannten ausländischen Hochschule absolviert werden, werden bei den Wohnkosten die notwendig anfallenden Kosten berücksichtigt.