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471.211 StipV CH-AG

§ 31 Verordnung über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung, StipV) - Wohnkosten bei Mobilitätssemestern

Ausbildungsbeiträge - Bemessung - Budget der gesuchstellenden Person
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§ 31 Stipendienverordnung, StipV · Wohnkosten bei Mobilitätssemestern

1. Für Mobilitätssemester, die während einer Ausbildung an einer Schweizer Hochschule an einer anerkannten ausländischen Hochschule absolviert werden, werden bei den Wohnkosten die notwendig anfallenden Kosten berücksichtigt.

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