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471.210 StipD CH-AG

§ 5 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Erhöhungen

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§ 5 Stipendiendekret, StipD · Erhöhungen

1. Die Höchstansätze erhöhen sich bei gesuchstellenden Personen, die gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind, um Fr. 4'000.- pro Kind.

2. Die Höchstansätze können bei besonders hohen Schulgeldern in Ausnahmefällen um höchstens Fr. 5'000.- erhöht werden.

3. Diese Erhöhungen betreffen das Total der Ausbildungsbeiträge sowie einen allfälligen Stipendienanteil davon.

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