471.210
StipD
CH-AG
§ 5 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Erhöhungen
§ 5 Stipendiendekret, StipD · Erhöhungen
1. Die Höchstansätze erhöhen sich bei gesuchstellenden Personen, die gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind, um Fr. 4'000.- pro Kind.
2. Die Höchstansätze können bei besonders hohen Schulgeldern in Ausnahmefällen um höchstens Fr. 5'000.- erhöht werden.
3. Diese Erhöhungen betreffen das Total der Ausbildungsbeiträge sowie einen allfälligen Stipendienanteil davon.