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471.210 StipD CH-AG

§ 4 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Weiterbildungen

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§ 4 Stipendiendekret, StipD · Weiterbildungen

1. Für Weiterbildungen können pro Ausbildungsjahr Darlehen bis Fr. 20'000.- gewährt werden.

2. ...

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