471.210
StipD
CH-AG
§ 4 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Weiterbildungen
§ 4 Stipendiendekret, StipD · Weiterbildungen
1. Für Weiterbildungen können pro Ausbildungsjahr Darlehen bis Fr. 20'000.- gewährt werden.
2. ...