471.210
StipD
CH-AG
§ 3 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Tertiärstufe
§ 3 Stipendiendekret, StipD · Tertiärstufe
1. Für die erste Ausbildung auf Tertiärstufe können pro Ausbildungsjahr Ausbildungsbeiträge bis Fr. 16'000.-, wovon höchstens Fr. 10'667.- in Form von Stipendien, und zusätzliche Darlehen bis Fr. 10'000.- gewährt werden.
2. Für die zweite Ausbildung auf Tertiärstufe können pro Ausbildungsjahr Darlehen bis Fr. 20'000.- gewährt werden. In Ausnahmefällen gemäss § 11 Abs. 3 StipG gilt Absatz 1.