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471.210 StipD CH-AG

§ 3 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Tertiärstufe

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§ 3 Stipendiendekret, StipD · Tertiärstufe

1. Für die erste Ausbildung auf Tertiärstufe können pro Ausbildungsjahr Ausbildungsbeiträge bis Fr. 16'000.-, wovon höchstens Fr. 10'667.- in Form von Stipendien, und zusätzliche Darlehen bis Fr. 10'000.- gewährt werden.

2. Für die zweite Ausbildung auf Tertiärstufe können pro Ausbildungsjahr Darlehen bis Fr. 20'000.- gewährt werden. In Ausnahmefällen gemäss § 11 Abs. 3 StipG gilt Absatz 1.

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