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471.210 StipD CH-AG

§ 2 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Sekundarstufe II

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§ 2 Stipendiendekret, StipD · Sekundarstufe II

1. Für die erste Ausbildung auf Sekundarstufe II können pro Ausbildungsjahr Stipendien bis Fr. 5'000.-, bei notwendiger auswärtiger Unterkunft bis Fr. 12'000.- gewährt werden.

2. Für die zweite Ausbildung auf Sekundarstufe II können pro Ausbildungsjahr Ausbildungsbeiträge bis Fr. 20'000.- gewährt werden, wovon höchstens Fr. 10'000.- in Form von Stipendien.

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