471.210
StipD
CH-AG
§ 2 Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD) - Sekundarstufe II
§ 2 Stipendiendekret, StipD · Sekundarstufe II
1. Für die erste Ausbildung auf Sekundarstufe II können pro Ausbildungsjahr Stipendien bis Fr. 5'000.-, bei notwendiger auswärtiger Unterkunft bis Fr. 12'000.- gewährt werden.
2. Für die zweite Ausbildung auf Sekundarstufe II können pro Ausbildungsjahr Ausbildungsbeiträge bis Fr. 20'000.- gewährt werden, wovon höchstens Fr. 10'000.- in Form von Stipendien.