471.200
StipGLBS
CH-AG
§ 8 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Voraussetzungen für die Ausbildung
Anspruchsvoraussetzungen
§ 8 Stipendiengesetz, StipG · Voraussetzungen für die Ausbildung
1. Die Voraussetzungen für die Ausbildung bringt mit, wer die Aufnahme- und Promotionsbedingungen erfüllt.
2. Bei Ausbildungen im Ausland wird vorausgesetzt, dass die gesuchstellende Person die Aufnahmebedingungen für eine vergleichbare Ausbildung in der Schweiz ebenfalls erfüllen würde.