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471.200 StipGLBS CH-AG

§ 8 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Voraussetzungen für die Ausbildung

Anspruchsvoraussetzungen
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§ 8 Stipendiengesetz, StipG · Voraussetzungen für die Ausbildung

1. Die Voraussetzungen für die Ausbildung bringt mit, wer die Aufnahme- und Promotionsbedingungen erfüllt.

2. Bei Ausbildungen im Ausland wird vorausgesetzt, dass die gesuchstellende Person die Aufnahmebedingungen für eine vergleichbare Ausbildung in der Schweiz ebenfalls erfüllen würde.

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