461.115
SportV
CH-AG
§ 36 Verordnung zum Sportgesetz (Sportverordnung, SportV) - Swisslos-Sportfonds
Finanzielle Mittel
§ 36 Sportverordnung, SportV · Swisslos-Sportfonds
1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds.
2. Die Verwendung von Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds zur Finanzierung von Tätigkeiten im Kernbereich der öffentlichen Aufgaben und von Vorhaben, die keinen gemeinnützigen Zwecken dienen, ist ausgeschlossen.
3. Wer mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds unterstützt wird, ist verpflichtet, die Unterstützung gemäss den Vorgaben und Abmachungen sichtbar zu machen.