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461.115 SportV CH-AG

§ 36 Verordnung zum Sportgesetz (Sportverordnung, SportV) - Swisslos-Sportfonds

Finanzielle Mittel
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§ 36 Sportverordnung, SportV · Swisslos-Sportfonds

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds.

2. Die Verwendung von Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds zur Finanzierung von Tätigkeiten im Kernbereich der öffentlichen Aufgaben und von Vorhaben, die keinen gemeinnützigen Zwecken dienen, ist ausgeschlossen.

3. Wer mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds unterstützt wird, ist verpflichtet, die Unterstützung gemäss den Vorgaben und Abmachungen sichtbar zu machen.

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