461.115
SportV
CH-AG
§ 2 Verordnung zum Sportgesetz (Sportverordnung, SportV) - Onlineportal
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Sportverordnung, SportV · Onlineportal
1. Beitragsgesuche zulasten des Swisslos-Sportfonds sind auf dem betreffenden Onlineportal des Kantons gemäss den dort gesetzten Fristen einzugeben und mit den geforderten Unterlagen zu übermitteln.
2. Beitragsgesuche zu Kursen, Lagern und Sportveranstaltungen sind jeweils vor deren Beginn einzureichen.
3. Beitragsgesuche zu Investitionsbeiträgen für Sportanlagen sind vor dem Erwerb beziehungsweise vor Baubeginn zusammen mit dem Projektbeschrieb, den Projektplänen, einem Finanzierungskonzept sowie einem detaillierten Kostenvoranschlag dem BKS einzureichen.