461.115
SportV
CH-AG
§ 19 Verordnung zum Sportgesetz (Sportverordnung, SportV) - Voraussetzungen
Massnahmen der kantonalen Sportförderung - Leistungssport - Förderbeiträge
§ 19 Sportverordnung, SportV · Voraussetzungen
1. Der Kanton kann Athletinnen und Athleten mit Förderbeiträgen unterstützen, wenn sie
a) eine Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite) besitzen und
b) im Kanton Aargau Wohnsitz haben.
2. Er kann Aargauer Mannschaften mit Förderbeiträgen unterstützen, wenn sie
a) der höchsten nationalen Liga angehören oder
b) der zweithöchsten nationalen Liga betreffend eine Sportart mit der Swiss Olympic Einstufung 1 angehören und
c) über ein nachhaltiges Förderkonzept verfügen.
3. Er kann regionale und nationale Trainingsstützpunkte im Kanton Aargau, die von Swiss Olympic als Nachwuchsträgerschaft anerkannt sind, mit Förderbeiträgen unterstützen.