461.100
SportG
CH-AG
§ 3 Sportgesetz (SportG) - Sportethische Grundsätze
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 SportG · Sportethische Grundsätze
1. Der Kanton und die Gemeinden setzen sich für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport ein.
2. Sie bekämpfen unerwünschte Begleiterscheinungen des Sports, namentlich Doping sowie physische und psychische Gewalt.