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461.100 SportG CH-AG

§ 11 Sportgesetz (SportG) - Rückforderung

Finanzielle Mittel
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§ 11 SportG · Rückforderung

1. Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds sowie Kantonsbeiträge aus dem ordentlichen Budget können zurückgefordert werden, wenn

a) sie aufgrund wahrheitswidriger oder irreführender Angaben erwirkt wurden,

b) die in diesem Gesetz verankerte Zweckbestimmung oder die sportethischen Grundsätze verletzt wurden oder

c) Bedingungen nicht erfüllt oder Auflagen nicht eingehalten werden.

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