453.163
CH-AG
§ 2b Verordnung über den Vorkurs Pädagogik - Verstösse gegen die Prüfungsordnung
§ 2b V Vorkurs Pädagogik · Verstösse gegen die Prüfungsordnung
1. Die Schulleitung der AME erklärt die ganze Zulassungsprüfung für ungültig, wenn unredliche Handlungen begangen, insbesondere wenn unerlaubte Hilfsmittel mitgeführt werden, sowie bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer der Prüfungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind vor Beginn der Zulassungsprüfung von der Schulleitung darauf aufmerksam zu machen.
2. Die Zulassungsprüfung kann am nächsten Prüfungstermin wiederholt werden, sofern es sich bei der für ungültig erklärten Prüfung um den ersten Versuch gehandelt hat.