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453.163 CH-AG

§ 2a Verordnung über den Vorkurs Pädagogik - Zulassungsprüfung der AME

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§ 2a V Vorkurs Pädagogik · Zulassungsprüfung der AME

1. Die Zulassungsprüfung besteht aus je einer schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch und im Fach Mathematik.

2. Die Zulassungsprüfung ist bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik je eine genügende Leistung erbracht wurde.

3. Im Falle des Nichtbestehens kann die Zulassungsprüfung einmal wiederholt werden.

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