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453.163 CH-AG

§ 2 Verordnung über den Vorkurs Pädagogik - Zulassungsvoraussetzungen und -entscheid

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§ 2 V Vorkurs Pädagogik · Zulassungsvoraussetzungen und -entscheid

1. Zum Vorkurs Pädagogik wird zugelassen, wer

a) * die formalen Zulassungsbedingungen zur Ergänzungsprüfung "Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik" gemäss den jeweils geltenden Richtlinien der Pädagogischen Hochschule FHNW erfüllt und

b) * die Zulassungsprüfung der AME bestanden hat oder über ein eidgenössisches Berufs- beziehungsweise ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis verfügt.

1bis. Zum Vorkurs Pädagogik kompakt wird zugelassen, wer

a) die formalen Zulassungsbedingungen zur Ergänzungsprüfung "Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik" gemäss den jeweils geltenden Richtlinien der Pädagogischen Hochschule FHNW erfüllt,

b) über ein eidgenössisches Berufs- beziehungsweise ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis und

c) ein vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkanntes Fremdsprachendiplom auf mindestens Niveau B2 in den Sprachen Französisch oder Englisch verfügt.

2. Die Schulleitung der AME entscheidet über die Zulassung zum entsprechenden Vorkurs und eröffnet den Entscheid.

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