Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
453.153 CH-AG

§ 4 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerellenverordnung) - Unterrichtsinhalte

Vorbereitungskurs
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Passerellenverordnung · Unterrichtsinhalte

1. Die Unterrichtsinhalte in den einzelnen Fächern orientieren sich an den Bildungszielen in den jeweils aktuellen Richtlinien zur Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen der Schweizerischen Maturitätskommission.

← § 3 Passerellenverordnung Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerellenverordnung) - Gegenstand § 5 Passerellenverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →