453.153
CH-AG
§ 4 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerellenverordnung) - Unterrichtsinhalte
Vorbereitungskurs
§ 4 Passerellenverordnung · Unterrichtsinhalte
1. Die Unterrichtsinhalte in den einzelnen Fächern orientieren sich an den Bildungszielen in den jeweils aktuellen Richtlinien zur Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen der Schweizerischen Maturitätskommission.