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453.153 CH-AG

§ 3 Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Passerellenverordnung) - Form, Dauer und Fächer

Vorbereitungskurs
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§ 3 Passerellenverordnung · Form, Dauer und Fächer

1. Der Vorbereitungskurs wird als zweisemestriger Jahreskurs durchgeführt.

2. Er umfasst 540 Lektionen in den im Anhang aufgeführten Fächern.

3. Als Fremdsprache wird Englisch angeboten. Die Schulleitung entscheidet jeweils, ob zusätzlich auch Französisch angeboten wird.

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