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453.151 VPAME CH-AG

§ 8 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Organisation

Maturitätsprüfung
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§ 8 VPAME · Organisation

1. Die Organisation der Maturitätsprüfungen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung über die Promotion und die Maturität an den Mittelschulen (Maturitätsverordnung) vom 23. Juni 1999.

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